Fuehrerschein / Kurse

Dein Fuehrerschein bei der Fahrschule Loehrwald & Mosch Gbr.

Du möchtest Deinen Führerschein bei der Löhrwald & Mosch Gbr. in Kürten oder Herkenrath machen? Wir klären Dich auf. Auf dieser Seite findest Du eine Übersicht aller von uns angebotenen Fahrklassen. So kannst Du auf einem Blick erkennen, welche Führerscheinklasse für Dich die richtige ist und welche Anforderungen an diese gestellt werden. Weitere Informationen bekommst Du direkt bei uns in den Fahrschulen. Gerne informieren wir Dich auch telefonisch über die einzelnen Klassen.

Fuehrerscheinklasse B

Mit der Führerscheinklasse B, darfst Du alle Pkw mit einem maximalen Gesamtgewicht von 3.500 kg fahren. Dieses Gesamtgewicht gilt auch, wenn Du einen Hänger fährst und dieser mehr als 750 kg wiegen sollte. Zudem darf das Fahrzeug über höchstens 8 Sitzplätze verfügen. Fahren darfst Du diese ab einem Alter von 18 Jahren oder mit begleitetem Fahren bereits ab 17 Jahre. 

Fuehrerscheinklasse BE

Mit dem Führerschein der Klasse BE ist es Dir möglich, die Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger zu fahren, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers maximal 3.500 kg beträgt. In Kombination darf das Gesamtgewicht nicht 7.000 kg überschreiten. Auch hier musst Du mindesten 18 Jahre, bzw. 17 Jahre beim begleitenden Fahren sein.

Fuehrerscheinklasse B96

Hier gilt die Kombination aus dem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 kg, wobei das Gesamtgewicht nicht 4.250 kg überschreiten darf. Das Mindestalter beträgt auch hier 18 Jahre.

Fuehrerscheinklasse BF17

Mit dieser Fahrberechtigung ist es Dir möglich, Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht in Höhe von maximal 3.500 kg zu fahren. Zudem dürfen auch hier nicht mehr als 8 Sitzplätze vorhanden sein. In Deutschland darfst Du zusätzlich Kraftfahrzeuge mit drei Rädern bewegen. Ab einem Alter von 21 Jahren darf die Leistung auch mehr als 15 kW betragen.

Fuehrerscheinklasse A

Mit dieser Fahrerlaubnis ist es Dir möglich alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge zu fahren, unabhängig von Gewicht und Leistung. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Fuehrerscheinklasse A1

Nach Deiner Prüfung der Führerscheinklasse A1, darfst Du Motorräder, also Krafträder fahren, die einen Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ vorweisen. Die Nennleistung darf 11 kW betragen. Bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen darf die Nennleistung nicht 15 kW überschreiten.

Fuehrerscheinklasse A2

Die Fahrberechtigung erlaubt es Dir Krafträder mit einer Leistung von bis zu 35 kW zu fahren.

Fuehrerscheinklasse AM

Hiermit dürfen leichte Kraftfahrzeuge, wie Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nutzleistung von maximal 4 kW und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ gefahren werden. Dreirädrige Kleinkrafträder dürfen nicht mehr als 2 Sitzplätze haben und müssen ebenfalls die oben angesprochenen Voraussetzungen erfüllen. Die maximale Leermasse darf 270 kg nicht überschreiten und der Hubraum darf nicht größer als 500 50 cm³ betragen.

Vierrädrige Quads dürfen nur eine Leistung von maximal 4 kW vorweisen und nicht mehr als 2 Sitzplätze haben. Die Höchstgeschwindigkeit darf maximal 45 km/h betragen und das Leergewicht nicht 425 kg überschreiten.

Fuehrerscheinklasse C

Hiermit dürfen alle Lkw mit einer Gesamtmasse von maximal 3.500 kg gefahren werden, wenn diese nicht mehr als 8 Sitzplätze haben. Ausgenommen sind Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D. Dient das Fahrzeug der Personenbeförderung, darfst Du es nicht fahren.

Fuehrerscheinklasse C1

Auch hiermit dürfen alle Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg gefahren werden. Auch hier sind Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D ausgeschlossen. Das Gesamtgewicht darf 7.500 kg nicht überschreiten und es dürfen nicht mehr als 8 Sitzplätze vorhanden sein. Auch mit dieser Klasse darfst Du das Kraftfahrzeug nicht fahren, wenn es zur Personenbeförderung ausgelegt ist.

Fuehrerscheinklasse C1E

Mit der Führerscheinklasse C1E darfst Du ein Zugfahrzeug der Klasse C1 und einen Anhänger mit einem Gewicht von bis zu 750 kg fahren. Verfügst Du über die Klasse B, darf der Anhänger mehr als 3.500 kg wiegen, solange die Kombination nicht das Gewicht von 12.000 kg übersteigt. Auch hier darfst Du das Fahrzeug nicht mehr fahren, wenn es für die Personenbeförderung ausgelegt ist.

Fuehrerscheinklasse C2E

Hier darf ein Zugfahrzeug der Klasse C mit einem Anhänger gefahren werden, dessen Gewicht mehr als 750 kg beträgt. Als Fahrzeug zur Personenbeförderung darfst Du es hiermit nicht nutzen.

Dein Fuehrerschein der Fahrschule Loehrwald & Mosch Gbr.

Du möchtest eine der oben genannten Führerscheinklassen bei uns in Kürten oder auch Herkenrath machen? Du benötigst noch mehr Informationen zu unserem Service oder einem Gutschein? Dann besuche uns doch in unserer Fahrschule, wir freuen uns auf Dich.

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